19.12.21: Was ändert sich 2022 im Energie- und Umweltbereich? - B.A.U.M. Consult GmbH (baumgroup.de)
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2022 – Was sich ändert

CO2-Steuer, EEG-Umlage und Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG)


Steigende CO2-Steuer:
Die Bundesregierung hat im Rahmen eines nationalen Emissionsrechte-Handelssystems die CO2-Steuer zum 01. Januar 2022 von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Dadurch werden Spritpreise sowie Gas- und Heizölpreise steigen. Die Anhebung der CO2 - Steuer führt zu einer Preissteigerung von knapp 1,5 Cent pro Liter Heizöl und ca. 0,1 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Die  weltweit erhöhten Einkaufspreise und die angehobene CO2-Steuer führen dazu, dass insbesondere Erdgaskunden 2022 stark zur Kasse gebeten werden.

EEG-Umlage:
Zum 1. Januar 2022 ist die EEG-Umlage von 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro kWh (netto) gesunken. Die Umlage sinkt damit um fast 43 Prozent. Der Hauptgrund für den starken Rückgang der Umlage sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt, dieser liegt bei 0,9 Cent pro kWh.  Der Bundeszuschuss wird aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert. Das Ziel der neuen Bundesregierung ist es bis Ende 2022 auch die verbleibende EEG-Umlage komplett aus dem Haushalt und nicht mehr über den Strompreis zu finanzieren.

Gebäudeenergiegesetz:
Der Energieverbrauch im Wärmesektor macht etwa die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland aus. (Quelle: https://www.bundesregierung.de/). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt genau hier an. Es ist ein aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält zahlreiche Änderungen am Gebäudeenergiegesetz, die dazu beitragen sollen, die ambitionierten Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. So ist geplant, dass ab 2025 neu eingebaute Heizungen auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Ab dem 01. Januar 2025 soll außerdem der bisherige Förderstandard KfW-Effizienzhaus/-gebäude zum verpflichtenden Neubaustandard werden. Diskutiert wird, ob vorher – eventuell bereits zum Ende dieses Jahrs – eine Verschärfung auf das KfW-55-er – Niveau als Zwischenschritt eingeführt wird.

Anmeldung für die B.A.U.M.-Fachinfo:
www.baumgroup.de/

CO2-Bepreisung für weniger Emissionen:
https://www.bundesregierung.de/

EEG-Umlage sinkt 2022:
https://www.bmwi.de/

Koaliationsvertrag 2021-2025:
https://www.spd.de/

Gebäudeenergiegesetz (GEG):
https://www.verbraucherzentrale.de/

B.A.U.M. Consult

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Peter Krabbe
Geschäftsführender Gesellschafter 

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