Gefährdungsbeurteilungen
Mehr Rechtssicherheit durch systematische Analysen und Bewertungen
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze. Diese Forderung wird durch die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung unter dem Blickwinkel der beiden Rechtsvorschriften konkretisiert, wodurch insgesamt eine Vielzahl von Gesichtspunkten zu berücksichtigen ist.
Da konkrete Regeln für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen fehlen, resultieren für Unternehmen größere Spielräume - aber auch eine größere Verantwortung.
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Gefährdungsbeurteilungen |
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Unser Angebot |
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Unterstützung bei der Durchführung bzw. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV
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Unterstützung bei der Bewertung der überwachungsbedürftigen Anlagen
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Mitwirkung beim Aufbau einer Datenbank für die im Unternehmen eingesetzten Geräte, Werkzeuge, Anlagen und Maschinen
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Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms mit ambitionierten, aber realistischen Zielen
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Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten |
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| Ansprechpartner |
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