Die Höhe der EEG-Umlage für 2012 steht fest
Ab 1. Januar 2012 wird die EEG–Umlage auf 3,592 ct/kWh steigen. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine Reduktion der Umlage beantragen.
a. Stromverbrauch > 1 GWh/a (= 1.000.000 kWh/a)
b. Stromkosten ≥ 14 % der Bruttowertschöpfung
c. Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems (DIN EN 16001 / ISO 5001) für Betriebe ab 10 GWh/a (10.000.000 kWh/a)
Ein Beispiel: Ein Kunststoffverarbeitungsbetrieb mit einem jährlichen Stromverbrauch von 12 GWh/a (12.000.000 kWh/a) spart: 362.074,-- €/a.
Energiesteuern:
Generell soll die Reduktion der Energiesteuern für das produzierende Gewerbe an das Vorhandensein eines Energiemanagementsystems gekoppelt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird Ende diesen Monats erwartet.
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