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KfW: Energieberatung Mittelstand - mit 80 % Förderung

Eine KfW-geförderte Energieberatung ist der Einstieg in die Senkung Ihrer Energiekosten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können je Antragsteller eine Initial- und eine Detailberatung.

1. Initialberatung
Im Rahmen der Initialberatung werden unter anderem mit Hilfe einer Vor-Ort-Besichtigung
und auf Basis einer Analyse vorhandener energietechnischer Daten erste Hinweise auf
mögliche Energieeinsparpotenziale für alle Bereiche des Unternehmens gegeben.

2. Detailberatung
In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft, um einen konkreten Maßnahmenplan
aufzustellen. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen
bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren.

Inhalt, Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten
Inhalt und Ergebnis der Initial- und Detailberatung fassen wir für Sie in einem Abschlussbericht zusammen.

Zuschuss Konditionen

1. Initialberatung
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-
Beratungshonorar) gewährt. Der Höchstzuschuss beträgt 1.280 Euro.

2. Detailberatung
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-
Beratungshonorar) gewährt. Der Höchstzuschuss beträgt 4.800 Euro.

Sowohl bei der Initial- als auch der Detailberatung sind die Mehrwertsteuer sowie die
Differenz zwischen den Beratungskosten (Netto-Beratungshonorar) und dem Zuschuss
als Eigenanteil vom Antragsteller selbst zu finanzieren.

Bitte beachten Sie:
  • Eine mittel- bzw. unmittelbare (anteilige) Übernahme des Eigenanteils durch Dritte führt zu einer entsprechend hohen Reduzierung des Zuschusses.
  • Eine Kombination des im Rahmen dieses Programms gewährten Zuschusses mit anderen öffentlichen Zuwendungen ist ausgeschlossen. Nehmen Sie verschiedene Beratungsförderungen in Anspruch, müssen sich die Inhalte der einzelnen Beratungen deutlich voneinander unterscheiden.
Antragsberechtigt sind:
  • Rechtlich selbstständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen
    Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk und Handel) und sonstiges
    Dienstleistungsgewerbe. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz
    befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen (siehe KfW-Merkblatt)
  • Freiberuflich Tätige
  • Gefördert werden nur Beratungen an Betriebsstandorten in Deutschland.
  • Eine Antragsberechtigung liegt nur vor, wenn die Summe der jährlichen Netto-Energiekosten
    an dem zu untersuchenden Standort gemäß der letzten Energiekostenabrechnung
    für einzelne Energieträger (Strom, Brennstoff, Fernwärme) mehr als 5.000 Euro
    betragen hat.

Alle Informationen zum neuen KfW-Programm "Energieberatung Mittelstand" finden Sie hier.

In vielen Betrieben können die Energiekosten ohne große Investitionen um 10 % bis 20 % gesenkt werden. In zahlreichen Fällen sind Einsparungen bis zu 30 %, in wenigen Fällen bis zu 50 % möglich.
 
Notwendige Schritte sind:
  • Datenerhebung und -auswertung (Analyse der Energieverbräuche und -kosten)
  • Auffinden von Schwachstellen (technisch, organisatorisch, vertraglich)
  • Berechnung von Amortisationszeiten
  • Identifikation und Umsetzung geeigneter Maßnahmen 
 
Zur langfristigen Sicherung des Erfolges sind zudem die organisatorische Verankerung und eine angepasste innerbetriebliche Kommunikation zu beachten.
Systematisches Energie-Effizienz-Management spart Geld und schützt das Klima.

Für weitere Informationen klicken Sie sie auf folgende Links:
KfW-Merkblatt Energieberatung Mittelstand
KfW-Merkblatt Energieeffizienzprogramm

 
Beachten Sie auch unsere Schulungsangebote zum Energie-Effizienz-Manager
 

 
 
 
Energieberatung Mittelstand bedeutet 
  • Praxisnahe Beratung und Umsetzung
  • Einsparerfolge bei kWh und Euro
  • Verbesserung betrieblicher Abläufe (Prozessorientierung)
  • Einbeziehung und Motivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Berufsbegleitende Qualifizierung
  • Einsatz erfahrener Fachleute in einem großen Netzwerk
  • Anbieterunabhängigkeit
 
 
 
 
Unser Angebot
  • Energieberatung zur Ermittlung und Bewertung der Einsparpotenziale (Amortisationszeiten)
  • Unterstützung bei Auslegung und Ausschreibung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen (auch In-House-Workshops)
  • Begleitung und Beratung der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort im Betrieb
  • Durchführung motivierender Aktionen und Kampagnen 
  • Seminare und Workshops
   
Ansprechpartner
 

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